Forschungszulagengesetz
Entwickeln Sie in Ihrem Unternehmen neue Produkte und/oder Produktionsverfahren?
Dann sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Entwicklungs-/Forschungsarbeit durch das seit dem per 1. Januar 2020 geltende Forschungszulagengesetz zur steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördern/bezuschussen lassen können.
Profitieren können auch kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Gewerbe.
Denn gefördert werden:
Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob
– Einzelunternehmen,
– Personengesellschaft oder
– Kapitalgesellschaft
Unabhängig von Größe und Branche
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen sowie für eine mögliche Beantragung und Abwicklung gerne zur Seite.
Ihr Team der
Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH