Änderungen der Antragsfristen der Förderprogramme
Liebe Leserinnen und Leser,
Anträge für das NBank-Förderprogramm “Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe” können ab dem 25. November 2020 gestellt werden!
Anträge für die sogenannte “Novemberhilfe” (für Unternehmen, die behördlicherseits schließen mussten bzw. die indirekt z. B. durch 80% Umsatzrückgang in der Lieferkette betroffen sind) können nun ebenfalls seit dem 25. November 2020 gestellt werden!
Die Antragsfrist für das Förderprogramm “Neustart Niedersachsen Investition” endet am 30. November 2020!
Auf Basis der bisherigen Kriterien kann der “Niedersachsen-Schnellkredit” noch bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden!
Bitte beachten Sie, dass sich Förderbedingungen / -voraussetzungen aufgrund aktueller Entwicklungen immer wieder ändern können.
Wenn Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung