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Antragsfrist zur Überbrückungshilfe Phase 2

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

die Antragsfrist der Erstanträge zur Beantragung der Überbrückungshilfe Phase 2 endet am 31.03.2021!

Änderungsanträge können noch bis zum 31.05.2021 gestellt werden.

 

Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.

 

 

Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH

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Reinhard Zwake

Ihr Ansprechpartner

Reinhard Zwake

Telefon 0591 911002-0
Mobil: 0171 4722978
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