Antragsfrist zur Überbrückungshilfe Phase 2
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Antragsfrist der Erstanträge zur Beantragung der Überbrückungshilfe Phase 2 endet am 31.03.2021!
Änderungsanträge können noch bis zum 31.05.2021 gestellt werden.
Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH