Antragstellung Überbrückungshilfe
Verehrte Mandanten und Leser,
wie viele von Ihnen auch, warten wir darauf, dass die politischen Gremien die notwendigen Beschlüsse fassen, damit zeitnah die Anträge auf die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ gestellt werden können.
Sobald die Antragsformalitäten geklärt und frei gegeben sind, werden wir Sie über unsere Internetseiten informieren.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung