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Mitteilung der NBank i. S. “Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe”

Die NBank teilt mit:

 

Für die Mitte Dezember 2021 noch gestellten Anträge auf Förderung aus dem Programm “Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe” sind die vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Fördergelder noch nicht frei gegeben, sodass seitens der NBank noch keine Bewilligungsbescheide ausgestellt werden können. Man geht jedoch davon aus, dass die Freigabe noch im Februar 2022 erfolgen kann.

 

D. h. mit der lt. Antragstellung geplanten Maßnahme darf noch nicht begonnen werden!

 

Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH

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Reinhard Zwake

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