Start der Überbrückungshilfe Phase 3
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
viele von Ihnen haben seit längerem auf eine mögliche Beantragung der Überbrückungshilfe Phase 3 gewartet. Seit Mittwoch, den 10. Februar 2021, kann diese nun für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Solo-Selbstständige können die entsprechenden Anträge selber stellen, alle andere Unternehmen benötigen hierzu einen Steuerberater.
Sollten Sie Fragen zur Überbrückungshilfe Phase 3 sowie deren Ausgestaltung und den Antragsmodalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH