Überbrückungshilfe Phase 3 Plus
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
seit Mitte August können Unternehmen bei coronabedingten Umsatzrückgängen die Überbrückungshilfe III Plus und/oder die Neustarthilfe Plus für die Fördermonate Juli bis September 2021 beantragen.
Solo-Selbstständige (Unternehmen, die weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen) können die Neustarthilfe Plus selbst beantragen. Alle anderen Unternehmen benötigen zur Beantragung der Hilfen einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer.
Sollten Sie Fragen zur Überbrückungshilfe III Plus oder zur Neustarthilfe Plus sowie deren Ausgestaltungen und den Antragsmodalitäten haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung GmbH