Engagement braucht Richtung
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Verlängerung der Überbrückungshilfe

Verehrte Mandanten und Leser,

 

die Frist für die Beantragung der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ wurde vom 31.08.2020 auf den 30.09.2020 verlängert.

 

Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung

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Reinhard Zwake

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Reinhard Zwake

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Mobil: 0171 4722978
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