Verlängerung der Überbrückungshilfe
Verehrte Mandanten und Leser,
die Frist für die Beantragung der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ wurde vom 31.08.2020 auf den 30.09.2020 verlängert.
Ihr Team der Z/U/M/ Unternehmensberatung